Hallo Miteinander,
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
So weit zur Begriffsdefiniton lt. Gesetz.
Lese es so, dass du ab Dez 2017 ein H-Gutachten machen lassen kannst, mit dem du dann das H-Ke
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