Datum: 26. Januar 2021 07:16
Michi124G schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das war jetzt so nicht geplant, aber mein
> Führerschein ist weg. Mir wurde die Fahrerlaubnis
> entzogen. Jetzt dachte ich mir, blöd gelaufen,
> aber die Zeit kann man absitzen. Gibt ja auch
> Busse und die Bahn. Nun meinte ein Bekannter, dass
> ich meinen Führerschein nicht so leicht wieder
> zurückbekommen werde. Denn der ist jetzt weg. So
> richtig weg. Ich habe versucht zu googeln, ob er
> Recht hat, werde aber aus meinen Recherchen nicht
> wirklich schlau. Kann mir jemand von euch helfen?
Hmmm, das ist ärgerlich. Aber was genau meinst Du mit "richtig weg"? Ich meine, wecker als weg geht ja nicht...

Hier mal eben, was ich darüber weiß:
Man muss zwischen einem
zeitlich befristeten Fahrverbot (1 bis 3 Monate) und dem
Entzug der Fahrerlaubnis (der immer mindestens 6 Monate gilt) unterscheiden. In beiden Fällen wird Dir der Führerschein (also das physische Ausweisdokument) für die Zeit der Sperre abgenommen, ist also "weg". Du darfst in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen.
Bei einem Fahrverbot, das über 1 bis 3 Monate ausgesprochen wurde, erhältst Du Deinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist wieder zurück.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ist das m.W. aber nicht so. Hier muss die Rückgabe des Führerscheins beantragt werden und häufig ist hierfür das Gutachten einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, welches die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegen soll.
Es ist aber auf jeden Fall empfehlenswert, sich nicht auf Forenschreiber wie mich zu verlassen, sondern hierzu einen Fachanwalt zu konsultieren.
Grüße, Tom