Datum: 18. Juni 2020 21:57
Diesel schrieb:
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> günter d. schrieb:
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> > Kurzum: Das Schrauben an der Kiste macht mehr
> > Freude als beim 124er.
>
> Naja - ist das wirklich so? Aber man ist schneller
> fertig, weil es einfach weniger Auto ist.
>
>
> Die Sache mit den 40,- Euro für den
> Drehzahlmesser hat mir mal einer so erklärt:
>
> Es handelt sich um eine eigentümliche Umgehung
> von
> [url=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.
> html]§ 903 S. 1 BGB[/url]: „Der Eigentümer
> einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder
> Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach
> Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung
> ausschließen.“ Obwohl Du Eigentümer des
> Fahrzeugs bist und zugleich Eigentümer des
> Drehzahlmessers, brauchst Du zur Inbetriebnahme
> die Mitwirkung vom Fahrzeughersteller, weil der
> Hersteller (hinterlistig wie er nun mal ist) eine
> Vorrichtung eingebaut hat, welche die Nutzung der
> Funktion "Drehzahlmesser" nur dann zulässt, wenn
> der Hersteller dem ausdrücklich zustimmt. Das tut
> er regelmäßig dann, wenn Du (IHM!!) den Preis
> der Sonderausstattung "Drehzahlmesser" bezahlst,
> indem er die Funktion dann freischaltet.
>
> Im Grunde ist dieser Vorgang eine Abart des
> Nutzungsentgelts: Man kauft nicht eine Ware via
> Einmalzahlung zur unbegrenzten Nutzung, sondern
> zahlt für jede Nutzung einzeln. Im Extremfall
> könnte das für jede Fahrt zum Bäcker bereits
> eine Zahlungspflicht auslösen. Mir wird es auf
> ewig rätselhaft bleiben, wie solche den Käufer
> ganz offensichtlich stark benachteiligenden
> Rechtskonstruktionen unangefochten in seit langem
> geltendes Recht einfließen konnten.
>
> Grüße, Tom
Ich bin verblüft

.
Von der Seite habe ich das noch nicht gesehen.
+Günter