Datum: 22. Juni 2014 12:00
Das kann schon sein, dass das MSG als Legislative fungiert, dann brauchts aber m.E. immer noch ein Stellglied, das als Exekutive vollstreckt.
Heißt, so kenn ichs zumindest von den HFM-M104 in den 124er Mopf2s, dass ein Magnetventil in das Unterdrucksystem vom Getriebe eingreift.
Schlechtestenfalls merkt die Judikative, nämlich der Fehlerspeicher, davon was, aber das hängt wie immer von der Ausführung der Maßnahme durch, ob die was mitbekommen
Allerdings weiß ich nicht, ob das bei frühen M111-210ern noch so ist, oder ob die schon eine elektronische Getriebesteuerung haben, die das dann souverän selbst übernimmt, ohne Fremdbestimmung durch das MSG.
Gruß
Max
genug dumm gebrabbelt