Re: Selten so einen Quatsch gelesen...
Datum: 06. November 2021 09:02
Moin Moin !
Quote
was viele nicht bedenken:
Um einen "Oldtimer" anmelden zu können, bedarf es dann eines zusätzlichen "Alltagsfahrzeugs"
Das ist nun wirklich Quatsch!
Was nötig ist für ein H-KZ , steht im §23 StVZO und sonst nirgends.
Das "zusätzliche Alltagsfzg" ist eine Forderung mancher Versicherungen und hat mit dem H.KZ nicht das geringste zu tun.
MfG Volker