Re: Neuer Kat für RüF 230 E Mops 0
geschrieben von:
schreyhalz
()
Datum: 19. August 2021 10:32
Moin Moin !
grusler schrieb:
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> Soweit ich weiß, werden Verschlechterungen der
> Abgaseinstufung nicht eingetragen…
>
> Gruß
> Max
Das ist so nicht richtig. Grundsätzlich erlischt sogar erst einmal die BE , da ist erst zu prüfen , ob das Fzg mit dem verschlechterten Abgasverhalten so überhaupt zulassungsfähig zum Zeitpunkt der EZ war.
Nun haben wir hier aber gleich 2 Sonderfälle !
1. Das Fzg ist ohne Kat ausgeliefert worden und wurde nachgerüstet, es ist also zum Zeitpunkt der EZ auch ohne Kat zulassungsfähig gewesen
2. das Fzg hat ein H-KZ . Aus unerklärlichen Gründen hat es dem Gesetzgeber gefallen , die Schlüsselzahl für Oldtimer "98" anstelle der Schlüsselzahl für das Abgasverhalten zu setzen, demzufolge hat ein Fzg mit H-KZ überhaupt kein definiertes Abgasverhalten. Was also nicht dasteht, kann auch nicht geändert / eingetragen werden.
Nichtsdestotrotz wird im Feld "22" ein Eintrag stehen " Mit G-Kat...." , dieser muss getrichen werden.
MfG Volker