Datum: 28. Dezember 2020 12:42
Natürlich "dürfen" TÜV-Prüfer bei der Hauptuntersuchung auch unter Verkleidungsteile gucken. Nur "müssen" müssen sie es eben nicht. Wäre wohl auch etwas zu viel verlangt, wenn die bei der HU erst die ganze Karre ihrer Plasteverkleidungen entledigen sollten.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.