Datum: 21. Juli 2020 18:20
Guude,
Mercedes22 schrieb:
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> Ne, AHKs mit ABG sind generell nicht mehr
> abnahmepflichtig, egal was in der ABG bzw.
> Montageanleitung drin steht. Da gab es mal ein
> Schreiben vom KBA dazu und ist auch in der
> Durchführungsvorschrift zur 19(3) bei
> Verbindungseinrichtungen so zu lesen.
>
> Bei anderen ABG´s ist entscheidend, was drin
> steht (DBW46 z.B. muss abgenommen werden).
Ich denke mal, daß du gerade eine "
Allgemeine
Betriebs
Genehmigung" (ABG)
mit einer "
Allgemeinen
Betriebs
Erlaubnis" verwechselt hast (ABE)
Gruß aus Mainz
Gunther
Mein Fuhrpark:
230 TE Mopf1 Bj. 89 (702 Rauchsilber/7176 muschelgrau) Sommerkombi, seit Dez. 2019 mit „H“
230 TE Mopf1 Bj. 89 (147 Arctisweiß/ 7738 Satograu) ist nun Alltagsfahrzeug
230 TE Mopf1 Bj. 92 (512 Almandinrot/3521 Navarrarot)ist nun Geschichte.
230 E Limo Mopf1 Bj. 91 (744 Brilliantsilber/7177 stratusgrau) ist nun Geschichte.
300 E Limo Mopf1 Bj 92 (702 Rauchsilber/7176 muschelgrau), ist wieder verkauft
SL 320 Bj. 93 (199 Blauschwarz/7700 Altograu) wird nur bei schönstem Wetter gefahren!
[
www.schwagutec.de]
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.07.20 18:21.