Re: ob eine AHK abnehmbar sein sollte, oder nicht - das ist eine Glaubensfrage, über die man trefflich, aber sinnfrei streiten kann
Datum: 10. Mai 2020 22:58
Moin Moin !
Quote
Aller Erfahrung nach sind auch die
> Schäden bei Zusammenstößen mit Fahrzeugen, bei
> welcher die Anhängerkupplung heraussteht,
> deutlich größer. Dass dies nicht in 100,0% aller
> Unfälle der Fall ist, kann man kaum als Argument
> dagegen gelten lassen.
Genau das hat der Richter auch gesagt.
Tja, damit wäre ich nicht nach Hause gegangen! Da hat sich der Richter gleich 2 x verhauen.
1.
"Aller Erfahrung nach sind auch die
> Schäden bei Zusammenstößen mit Fahrzeugen, bei
> welcher die Anhängerkupplung heraussteht,
> deutlich größer."
Das ist völliger Blödsinn, weil es gar keinen Vergleich gibt, dazu müssten 2 absolut identische Unfälle passieren , einmal mit , einmal ohne Haken. Das Ganze dann auch in einer statistisch verwertbare Anzahl. Hier macht sich also der Richter das substanzlose Geschwafel der gegnerischen Vericherung zu eigen.
2.
Selbst wenn man das mal als richtig annimmt, ist völlig unerheblich, denn nirgendwo im bürgerlichen Gesetzbuch (und nur dort wird die Schadensregulierung behandelt !! ) steht geschrieben, dass der Geschädigte nur einen Teil seines Schadens ersetzt bekommt , wenn er an dem Unfall schuldlos ist. Und die Schuldfrage, das haben wir ja schon geklärt, ist völlig unabhängig von einem montierten Haken.
Der Richter hat also eindeutig das Recht gebeugt!
MfG Volker