Re: Dellendoktor - schon mal gehört?
geschrieben von:
meyer wie müller
()
Datum: 20. September 2019 08:37
Was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass das Auto noch vor 2 Jahren bei der letzten HU als ohne Nacharbeit fürs H-Kennzeichen geeignet bezeichnet wurde, und aufgrund "geheimer Verschärfungen der Prüfrichtlinien" jetzt nicht gut genug ist. Das Erscheinungsbild muss MAKELLOS sein.
Der im Gesetz genannte "gute Erhaltungszustand" ist eben ein unbestimmter Rechtsbegriff, genau wie der "allgemein anerkannte Zweck" beim Führen eines Messers.
Zitat:
Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“
Und die Klassifizierung, wie sie bei Wikipedia aufgeführt, ist eben keine rechtsverbindliche Klassifizierung, sondern nur eine Klassifizierung für die Vermarktung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.19 08:51.