Re: Die spinnen - 30 jahre alte Autos sollen "Neuwagenzustand" haben
geschrieben von:
meyer wie müller
()
Datum: 19. September 2019 16:49
Günterx schrieb:
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> Hallo,
>
> die Kriterien wurden offenbar drastisch
> verschärft: Vorletztes Jahr noch mein nicht sehr
> schöner 300E und mein 4-matic ohne Probleme -
> letztes Jahr mein richtig schöner 300D mit
> ständigen angeblichen Mängeln. Am Ende musste
> ich das ganze Heck restaurieren lassen, weil dort
> einige Kratzer zu sehen waren.
>
> Am Telefon meinte der TÜV-Prüfer, dass nur noch
> Fahrzeuge in "Neuwagenzustand" das H-Kennzeichen
> bekommen. Wie soll ein 30 Jahre altes Auto einen
> "Neuwagenzustand" aufweisen können?
> Das ist doch Quatsch
>
> Das heißt KEINES unserer Fahrzeuge wird mehr das
> H-Kennzeichen bekommen!
Es würde mich mal interessieren, ein amtliches Dokument, Verwaltungsvorschrift oder Ähnliches zu sehen bekommen, in dem diese drastisch verschärften Kriterien festgeschrieben sind.
Ob die Verwaltungsvorschriften mit dem Gesetz in Einklang zu bringen sind, wäre dann juristisch abzuklären.
Wenn aber Prüfer sich auf nicht öffentliche Vorschriften berufen, und eben einen nicht ausreichenden "nicht guten" Zustand begutachten, hat man schlechte Karten, weil der gute Zustand nirgends rechtssicher definiert ist.
Vor 2 Jahren meinte noch der Prüfer bei der GTÜ: "Das nächste Mal sehen wir und dann zur H-Abnahme. Wenn sich nichts an dem Fahrzeug verändert, dann brauchen Sie nichts machen!"
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.19 16:51.