Lizenzrecht..
geschrieben von:
Wolfgang/8
()
Datum: 04. August 2019 03:37
Hi;
meine Kenntnisse sind zwar schon recht angerostet - dennoch bin ich recht überzeugt, daß die Bezeichnung A124 xxx xxx xxx geschützt ist und jede Taiwan-Gummibude sich eine saftige Klage via WTO von Mercedes einholen würde, sollte sie ihre Produkte derart labeln.
Mit dem Hersteller der Originalteile könnte man- wenn man die Überhangposten nicht mehr selbst haben will - sich natürlich einigen, daß nur der Stern weg muß…
Denke das ist der Fall
Gruß W.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.08.19 03:40.