Datum: 17. Februar 2019 11:38
Günterx schrieb:
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> Ohne Dashcam fahre ich gar nicht mehr - hat mir
> schon mehrfach "den Arsch gerettet", als ich
> Beweise vor Gericht vorlegen konnte und diese auch
> akzeptiert wurden und die Schuldfrage dann schnell
> geklärt war
So siehts aus, denn genau darum hat man sie ja. Stellt sich nun die Frage, ob man Dashcams in Oldtimern mit H-Kennzeichen verwenden darf, oder ob solcherart modernisierte Oldtimer dann im Sinne der H-Zulassung keine mehr sind.
Klar kann man sie für die HU rausnehmen, dann bleiben nur die leeren Halter und die Kabel zurück. Das interessante ist aber die Antwort auf die Frage, ob sie nun im H-Sinne zulässig oder unzulässig sind und wie sich das begründet. Gurte und Abgasreinigung darf man schließlich auch dann haben, wenn es das früher noch nicht gab.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.