Re:warum solch ein aufriss wegen eines autoradios ?
geschrieben von:
franz
()
Datum: 09. Februar 2019 20:31
monopoel-stefan schrieb:
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> richtlinien-auslegungen, klagen vor dem
> verw3altungsgericht etc. sollte man auf wichtige
> dinge des lebens beschränken.
Seh ich auch so.
Es geht ja hier auch nicht um ein Autoradio..
Wenn das mit dem "H" JEDER TÜV-Hansel so handhaben kann, wie ihn der Furz drückt, finde ich das nicht gut.
Gut fände ich hingegen, wenn JEDES KFZ, das 30 Jahre oder älter ist, und die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO besteht,
ein solches "Kulturgut" ist.
Alles andere ist m.E. Willkür.
- Wollen wir das ?
LG,
franz
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.19 20:31.