Re: H-Zulassung...
Datum: 09. Oktober 2018 10:17
Aus meiner Sicht schließen sich Alltagsbetrieb und Pflege von Kulturgut grundsätzlich nicht aus. Im Gegenteil.
Ich benutze z. B. im Alltag ein Wählscheiben-Telefon, ein 1972er Kofferradio, einen 1971er Elektroherd, ein Röhrenradio aus den 50ern, einen Plattenspieler von 1969 und noch viele ähnliche Dinge.
Wohlgemerkt, das sind keine Dekostücke, sondern diese Geräte werden ganz normal im Alltag, täglich, genutzt.
Nicht, weil ich ein Geizhals bin, sondern weil ich eben einen Spleen für solche Sachen habe. Und auch, wenn das 1972er Schaub-Lorenz-Kofferradio täglich mehrere Stunden läuft, ist es doch technisch und optisch in einem sehr guten Zustand. Ich habe es erst vor etwa 3 Jahren technisch für über 100 EUR überholen lassen.
Bestreitet hier jemand, dass ich damit technisches Kulturgut bewahre? Nur, weil das Gerät nicht in einer Glasvitrine steht, sondern im Alltag benutzt wird? Ich denke nicht.
Warum soll das bei einem Fahrzeug anders sein?
Natürlich sollte es einen vorgegebenen Mindestzustand geben, den ich mit Zustandsnote 3 ganz gut definiert sehe. Eben keine Gammelkiste, sondern ein normal gepflegtes Fahrzeug. Mehr aber sehe ich nicht als notwendig an.
Und die steigenden Stückzahlen sehe ich auch nicht als dramatisch. Wenn die Fahrzeuge der 90er, die bereits viel Elektronik an Bord hatten, in das entsprechende Alter kommen, wird die Anzahl auch wieder zurückgehen.
Viele Grüße Markus
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W123 230E, 05/82, ca. 73 TKM, Sommer-Hobbyauto
W124 250D, 11/89, ca. 220 TKM,
W202 C180, 07/95, ca. 120 TKM,
Honda Innova 125, ca. 12 TKM