Datum: 29. September 2018 11:56
Ma-Ke schrieb:
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> Mir liegt ein Schreiben vom Hauptzollamt Itzehoe
> vor (siehe
> [
forum.mb124.de]
> -923111 ), dass bei einzelnen Tankvorgängen, bei
> denen die Steuerlast kleiner als 10 € ist, auf
> eine Steueranmeldung verzichtet werden darf und
> dann keine Steuer zu entrichten ist.
>
> In der Vorschriftensammlung der
> Bundesfinanzverwaltung vom 2. August 2007 ist nach
> meinen Infos ein Erlass vom 17. Juli 2007 mit der
> Regelung zum Biokraftstoffquotengesetz, wo unter
> Punkt 14 steht: "In Fällen, in denen Endanwender
> durch Bestimmen zu Biokraft- bzw.
> Bioheizstoffherstellern werden, ist auf die Abgabe
> einer Steueranmeldung zu verzichten, sofern der zu
> erhebende Abgabebetrag nach einer Inanspruchnahme
> der Steuerentlastung weniger als 10 Euro betragen
> würde."
> Da ich als Privatperson keinen Herstellungsbetrieb
> für Kraftstoff habe müsste für mich außerdem
> bezüglich der Steuerfrage § 9 EnergieStG Abs. 1
> gelten: "(1) Werden Energieerzeugnisse im Sinn des
> § 4 außerhalb eines Herstellungsbetriebes
> hergestellt, entsteht die Steuer mit der
> Herstellung." Also ist die Steuer nicht jährlich
> fällig sondern beim Tanken.
>
> Da ich maximal 15 Liter pro Tankvorgang getankt
> habe (Aldi-Karton mit 15 Flaschen: 15x 0,47 = 7,05
> Euro) ist das aus meiner Sicht also alles
> rechtlich einwandfrei.
>
> Auf ein Schreiben mit Steueranmeldung vom Juli
> 2018 diesbezüglich an das für mich zuständige
> Zollamt habe ich bis heute noch keine Antwort und
> keinen Steuerbescheid bekommen.
>
> Ma-Ke
Stimmt, da war mal was.
Dieses Flaschentanken ist aber wenigstens mülltechnischer Overkill. Ich hab die Grüne-Punkt-Säcke nicht gezählt, als ich früher aus Flaschen getankt habe. Und die ganze Arbeit für die paar gesparten Kreuzer? Heute häng ich den LPG-Rüssel für 59 Cent/l an die Bufte und brauch mich nicht mal um Förderbeginn oder spezielle Düsendrücke zu kümmern. Von dem Rumgemölme mal ganz abgesehen. Und ein gutes Umweltgewissen gibts noch dazu, weil der Flüssiggasanteil bei der Rohölförderung nicht mehr abgefackelt, sondern einer sinnvollen Verwertung zugeführt wird.
Und auf dem Acker wächst wieder was zum Essen.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.