Datum: 18. Oktober 2018 19:39
grosjean schrieb:
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> Nun, ihr ahnt es, der Motor läuft immer noch auf
> 4 Zylinder... Ich weiss nicht mehr weiter!
>
> … oder die haben am Ende gar nichts gemacht…?
> … any Ideas?
> … andere Firma?
Was genau steht denn im Reparaturbericht/Reklamationsprotokoll?
Wenn man einen Fehler beseitigt, dann fertigt man in jedem Fall einen Reparaturbericht an, aus dem als erstes mal hervorgeht, ob der vom Kunden reklamierte Fehler überhaupt bestanden hat. Denn häufig(!) werden Geräte von den Kunden reklamiert, die gar keine Fehler aufweisen, sondern wo die reklamierten Probleme ganz andere, meistens äußere Ursachen haben. Der Techniker stellt also zuerst mal fest, ob der Fehler an dem beanstandeten Teil wirklich vorhanden ist, bevor er ihn "repariert". Ich weiß, das klingt banal, ist aber wichtig, denn alles andere ergäbe keinen Sinn.
Dann kann es zwar sein, dass er - sei es aus Gründen des Arbeitsaufwandes, oder weil er die genaue Fehlerursache einfach nicht findet - auch mal ganze Baugruppen austauscht und so das eigentlich fehlerverursachende Bauteil nicht benennen kann. Aber zumindest ein Reklamations-Protokoll nach dem Schema
1. Konnte reklamiertes Problem nachvollzogen werden (ja/nein)
->
2. Reparatur (ja/nein)
->
3. Endkontrolle
->
4. Reklamiertes Problem beseitigt? (ja/nein)
muss schon angefertigt und dem Kunden übergeben werden, egal ob der Reparaturaufwand nun normal abgerechnet, kostenlos auf Garantie oder über Kulanz erfüllt wurde. Denn insbesondere wenn das Problem
nicht nachvollzogen werden konnte, muss dem Kunden das unbedingt mitgeteilt werden, denn wird das nicht gemacht und besteht das Problem dann beim Kunden weiterhin, kommt natürlich größte Verwirrung auf. Wie man an diesem Fall messerscharf erkennen kann.
Insofern kann man die Qualität der Werkstatt zumindest nachträglich an der mitgelieferten Dokumentation des Vorgangs beurteilen.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.