Datum: 15. August 2018 16:16
... zu ner anderen Prüfstelle
u.U. mal vorher anrufen und dem Gutachter dein Problem schildern,
wenn du natürlich Pech hast, gilt diese Regelung für alle in Deutschland neu/frisch (nach Re-Import) zugelassenen Fahrzeuge, aber dazu müßte es ne Durchdführungsverordnung geben.
Als Antwort auf [
forum.mb124.de]
300er-Hannes schrieb:
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> Danke, Ihr seid ja schnell hier ;-)
>
> Ich hab schon versucht, meine Hausaufgaben zu
> machen. Hier mal nachgesehen:
> [
mercedes-benz-publicarchive.com]
> c/de/instance/ko/300-TE--S-124-E-30-1989---1992.xh
> tml?oid=5438
>
> Klickt man auf "Abmessungen & Gewichte", dann
> bekommt man 2120kg zulässige Gesamtmasse für den
> 300TE, 89-92.
>
> In der Schweiz gibt's teilweise Kantone, die für
> die Steuer auch das Gewicht heranziehen. Ich frage
> mich jetzt, ob mein TEE deshalb nur die 2090kg
> eingetragen hat. Und wie ich jetzt auf die 2120kg
> kommen kann.
> Wenn ich zum freundlichen fahre, gibt's
> wahrscheinlich wieder die selbe Aussage, Daten
> alle beim TÜV vorhanden, fragen Sie doch dort ...
>
>
> Den WIS-Auszug habe ich den TÜVern schon
> mitgebracht, aber was die natürlich raussuchen
> müssen, sind eigene Unterlagen, der Ausdruck hat
> für die Spezis bestenfalls informativen
> Charakter.
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Ich möchte sanft schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.
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Grüße aus der Baustellenhaupt- und Fächerhauptstadt
Peter
"Das Netz ist wie ein verschwitzter Schuh: Was da mal drin ist, lebt ewig“. (Joshua Cohen)