Datum: 14. Mai 2018 23:09
Logisch geht es auch so.
Die Frage bleibt, welche Variante.
Blinkerkontrolle ist gesetzl. vorgeschrieben.
Entweder über hektisches Blinken oder das Kontrolllämple C2.
Könnte bei der Eintragung geprüft werden.
Da alte 124 AHK noch ein M und kein e-Prüfzeichen haben ist diese dann erforderlich.
Allerdings merkt das später selten ein Prüfer, wenn es eine Orignale ist.
Grüßle
124 geschaffen zum Fahren.