Datum: 13. April 2018 15:04
Anel Mucic schrieb:
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> Beispiel:
>
> In der Werkstatt wo Ich gefragt habe wollte man
> die
undichte Anlage mit
> Kältemittel füllen und nach dem Leck suchen.
>
> Die EU-Richtlinie 2006/40/EG fordert gemäß
> Artikel 6 Absatz 3:
> „Leistungserbringer, die Dienste zur Wartung
> oder Reparatur von Klimaanlagen anbieten, dürfen,
> wenn eine abnorme Menge des Kältemittels aus der
> Anlage entwichen ist, diese erst dann mit
> fluorierten Treibhausgasen befüllen, wenn die
> erforderliche Reparatur abgeschlossen ist.“
>
> Demzufolge ist das Servicepersonal, das an
> Kälteanlagen arbeitet, in Europa verpflichtet:
> A.) Undichte Klimaanlagen nicht mit fluoriertem
> Kältemittel (R134a) zu befüllen, sondern diese
> zu reparieren.
> B.) Nach der Instandsetzung eine
> Dichtheitskontrolle durchzuführen.
>
> Verstöße gegen diese Richtlinie werden in
> Deutschland im Wiederholungsfall mit bis zu 50.000
> Euro und in Österreich mit bis zu 19.000 Euro
> Bußgeld geahndet.
Die Schweine! Vermutlich war der Techniker etwas gaga und die Firma hat auch noch zuviel Geld. Denn vom Umweltaspekt isses eher wurscht.* Wenn es Dir natürlich darum geht, nur bei Werkstätten reparieren zu lassen, die immer alles richtig machen, dann ist es natürlich nur konsequent, immer alles selber falsch zu machen.
Grüße, Tom
* In den meisten PKW-Klimaanlagen sind zwischen 500 und 700g Kühlmittel enthalten.
R134a ist 1.430 mal klimaschädlicher als CO2. Mein E220 braucht 10l Benzin/100km, das sind
23,8kg Co2/100km. Wenn man also 600g r134a sinnfrei in die Luft entlässt, könnte man ersatzweise (geschätzt, denn ich weiß leider nicht, wie viel Kühlmittel wirklich in meine Klimaanlage reinpasst) 0,6kg x 1.430 = 860kg CO2 durch Fahren von 3.600km mit meinem E220 erzeugen.
(Kurze Frage am Rande: Wenn jemand vorhat 3.600km mit dem Auto zu fahren - überlegt der sich dann, ob er das klimatechnisch verantworten kann?)
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.