Datum: 03. April 2018 13:28
Diesel schrieb:
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> Verschlossene Säurepacks dürfen die m.W.
> transportieren (dafür sind die
> Gefahrgutaufkleber), aber keine halboffenen
> Behältnisse mit Säure. Das geht eben nicht. Hast
> insoweit Glück, dass die Dir gegenübert keine
> Folgeschäden geltend machen.
Ich hab' die Entgasungsöffnung natürlich verschlossen und den Akku auch eine Nacht lang auf den Kopf gestellt.
Da kam kein Tropfen raus.
In den AGB steht zudem nichts über Batterien.