Ablauf:
geschrieben von:
Wolfgang/8
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Datum: 27. Februar 2018 23:11
Moin;
hab da vor etlichen Jahren einen W115 weggeholt;
- man muß zunächst nach dem Kauf beim NL-Straßenverkehrsamt (weiß der Teufel wie das da noch heißt...) eine Ausfuhrbestätigung holen. Gleichzeitig wird dort der NL-Brief entwertet.
- dann zum deutschen TÜV und Vollgutachten nach §21 StVZO machen lassen.
- dann mit Kaufvertrag, Ausfuhrbestätigung, entwertetem NL-Brief und TÜV-Gutachten zum Straßenverkehrsamt; die holen eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom Kraftfahrtbundesamt ein, worauf dann ein neuer Brief ausgestellt wird. (So ging´s als es noch die alten Briefe mit mehreren Eintragungen gab - evl. geht´s mit den heutigen noch schneller)
Grüße Wolfgang