Datum: 20. Februar 2018 10:51
Butze schrieb:
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> falscher Widerstand der LED Lampen.
> Legals zudem sowieso nicht, dass weißt du ja
> aber.
Genau: Die LED-Leuchtmittel nehmen nur rund halb so viel Strom auf wie die 50/55W-H4-Lampen und das bemerkt das LKG natürlich. Daher die Fehlermeldung. Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder schwarzes Isolierband über die Kontrolllampe kleben (oder Lämpchen rausnehmen)
, oder das Lampenkontrollgerät entsprechend abändern.
Das Beste wäre, sich ein zweites LKG zu beschaffen, extra für die LED-Lampen. Dann kann man zur TÜV-Vorführung schnell aufs Original zurückrüsten. Oder, für die Bastler unter uns, man baut sich am Sicherungskasten einen Umschalter ein: Normal <-> LED. Dann spart man sich den nervigen LKG-Wechsel.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.