Datum: 01. Januar 2018 10:40
Moin W 124 Forumer und - innen, einen tollen feinen Jahresstart
.
Dann das :
Ein französischer Staatsbürger ließ sich im November 1992 die Bezeichnung „classe e“ als Markenzeichen eintragen.[2] Im Jahre 1995 ließ er sich den Schutz im Rahmen einer internationalen Registrierung auch für den deutschen Markt schützen und drohte der Daimler-Benz AG (D
damit, die Verwendung des Namens verbieten zu lassen. Der Franzose erhielt von DB 150.000 DM für die Nutzung des Namensrechts auf dem französischen Markt sowie weitere 50.000 DM für die Nutzung auf dem schweizerischen Markt. Für den deutschen Markt fanden die Kontrahenten keine Einigung. DB zog vor das Landgericht und später vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und forderte die Feststellung, dass der französische Markeninhaber keine Ansprüche gegen DB habe. Beide Gerichte gaben DB recht. Der Franzose zog vor den Bundesgerichtshof. Dieser urteilte im Jahr 2000, es könne rechtsmissbräuchlich sein, wenn ein Privatmann zu dem Zweck Marken eintragen lasse, um Unternehmen zu erpressen, die später diese Markennamen nutzen. Der Franzose habe eine Vielzahl an Marken eingetragen lassen, an denen er keinen evidenten Nutzwillen hatte. Der Beklagte hatte rund 50 Marken eintragen lassen, war aber zum Zeitpunkt der Eintragung nicht Inhaber eines Betriebes. Dies sei ein Indiz für die rechtsmissbräuchliche Einstellung des Beklagten.[3]
( habe ich gefunden ).
MB empfiehlt folgende Zündkerzen :
Beru 14-K7 DU
Bosch H7 DC
Champion S 9 Y C .
Mit freundlichen Grüßen KK
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.18 10:41.