Re: Definiere Restauration .
geschrieben von:
Kombikisten
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Datum: 01. Dezember 2017 11:48
Moin W 124 Forumer und - innen, so etwas z. B. :
Geringe Reparabilität von Produkten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auch hochwertige und entsprechend teure Produkte sind heute oft so gestaltet, dass sie auch bei einem geringfügigen Defekt nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand repariert werden können, beispielsweise durch Vergießen elektronischer Bauteile, Nieten und Kleben statt Verschrauben, bzw. Verschraubungen durch Abreißschrauben. Dadurch können häufig selbst schnell verschleißende Bauteile (etwa Akkumulatoren) nicht mehr ausgetauscht werden. Dies ist aus Sicht des Herstellers moderner Produktgestaltung und effizienten Produktionsmethoden geschuldet, bei denen die Reparaturfreundlichkeit gegen viele andere Faktoren abgewogen werden muss. Auch übersteigt der organisatorische Aufwand (Fehleranalyse, Ersatzteilbeschaffung, Transport/Anfahrt etc.) häufig den Wert des defekten Teils und oft auch des gesamten Produkts. Zudem sind Ersatzteile oft bereits nach kurzer Zeit gar nicht mehr erhältlich oder werden nur zu hohen Preisen abgegeben, die eine Reparatur nicht mehr lohnenswert erscheinen lassen.
Y-Type–Schraubenkopf neben einer Phillips-Schraube
Die Verwendung von erzeugerspezifischen Formen der Schraubenköpfe, die nur mit entsprechend teurem Spezialwerkzeug gelöst werden können, oder Einwegschrauben, die nur in eine Richtung gedreht werden können, erschwert hingegen absichtlich die Demontage und treibt so den Reparaturaufwand in die Höhe.
Kritiker argumentieren, dies verfolge den Zweck, dass ein Verbraucher auch bei einem kleinen Defekt des entsprechenden Teils zu einem Neukauf ganzer Baugruppen oder Neugeräte genötigt wird. Begünstigt werden diese Praktiken dadurch, dass Hersteller bis auf wenige Ausnahmen, welche sich aus den europäischen Ökodesign-Richtlinien ergeben können, keinerlei gesetzlichen Vorgaben zur Ersatzteilbevorratung oder prinzipiellen Reparabilität ihrer Produkte folgen müssen.[1]
Bewusst eingebaute Schwachstellen des Herstellers, um die Lebensdauer eines Produkts zu begrenzen und den Verbraucher zum Neukauf anzuregen, bezeichnet man auch als geplante Obsoleszenz. Ein Beispiel hierfür ist das Phoebuskartell von 1924, das die maximale Lebensdauer von Glühlampen auf 1000 Betriebsstunden begrenzte, obwohl bereits zu dieser Zeit die Lebenserwartung von handelsüblichen Glühlampen länger war.[2]
Mit freundlichen Grüßen KK