Re: SA in die Datenkarte nachtragen lassen?
geschrieben von:
BornToRun
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Datum: 20. November 2017 02:17
Ihmo überflüssig, es sei denn der Wagen verschindet oder brennt aus.
Fremdverschuldete Unfälle mit Verkehrsbetrieben ist ein Sonderfall.
Die versuchen dich immer über den Tisch zu ziehen.
Da auch wegen einem Muckeschiss sofort zum Anwalt und nur mit eigenem Gutachter.
In dem Fall würde ich ein anderes Gutachten machen lassen und in der Verhandlung erwähnen, das der 1. Gutachter sein Gutachten am Schreibtisch erstellt hat oder blind ist.
Anwälte können das dann gewählter und juristisch korrekt ausdrücken.
Ein Gutachter sollte neutral erkennen was er vor sich hat und Leder von Stoff unterscheiden können.
Wenn Fensterheber, ne Klima und weitere Extras drin sind sollte der das erkennen.
Soviel techn. Sachverstand sollte er als Gutachter schon haben und nicht nur seinen PC befragen.
Wofür bekommt der sein Geld?
Dann muss er das einrechnen, tut er das nicht, hat er kein korrektes neutrales Gutachten erstellt und den Wert falsch ermittelt.
Was bei der Repartur, Wiederbeschaffung, Restwert keine unerhebliche Rolle spielen kann.
So einfach ist das.
Zum Anderen sind manche 124 in den Datenkarten ab Werk nicht gepflegt und man bekommt gar keine Daten/Ausstattung.
Grüßle
124 geschaffen zum Fahren.