Datum: 13. Oktober 2017 11:36
Günterx schrieb:
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> ich denke damit ist gemeint, dass man die
> Batterien ohne nachladen noch 18 Monate verkaufen
> kann - mit nachladen sollte das noch viel länger
> sein, wenn kühl gelagert...
Hallo Günter,
ich würde sagen "nein", da lese ich was ganz anderes im Text.
Insbesondere der letzte Abschnitt gibt eine konkrete Anweisung bzgl. der laufenden Kontrolle und des Nachladens:
Zitat:
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Außer der Prüfung der Lagerungszeit sollte regelmäßig die Batteriespannung kontrolliert werden. Liegt die Ruhespannung unter 12,4 Volt, ist eine Aufladung erforderlich. Zum Laden der Bosch-Batterien S5, S4 und S3 dürfen nur stabilisierte Ladegeräte mit Überladungsschutz eingesetzt werden. Während der Lagerungszeit darf die Batterie zudem nur einmal aufgeladen werden.
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Zitat Ende
Quelle:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/praxistipp-batterien-richtig-lagern-a-244085/
- Der letzte Satz -- allerdings -- gibt einen etwas erweiterten Interpretationsspielraum.
Ich finde, das ist leider reichlich unklar oder sogar widersprüchlich formuliert.
ciao
mattis