Datum: 04. Juli 2017 08:16
Joachim schrieb:
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> Hallo!
>
> Am besten währe es sicherlich das FZ im Beisein
> eines Zeugen abzuholen und evtl. umgehend, noch im
> Beisein des Zeugen, zu einem GA zu bringen.
>
> Das ist dann natürlich das ganz große Fass. Ich
> würde mir heute so was nicht mehr antun.
Ooops. Man sollte die Threads immer ganz lesen.
Sorry...
Aber dieses noch:
Ohne Gutachter wird wohl nichts gehen. Als Dienstleister überlegt man es sich aber, ob man einen Prozess führt, oder sich mit dem Kunden einigt, denn Gutachter und Prozess kosten viel Geld und niemand kann wissen, wie er endet. Sowas geht nicht selten aus wie das Hornberger Schießen. Daher ist es für alle Beteiligten von Vorteil, wenn man sich außergerichtlich einigt.
Das Problem ist nur, dass man es nicht zu gegenseitig drohenden Gesichtsverlust kommen lassen darf, denn dann geht es nicht mehr um die Sache, sondern nur noch darum, "Recht gehabt zu haben". Aber bei Günter gehe ich mal davon aus, dass er das auf diplomatische Weise hinbekommt.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.07.17 08:17.