Datum: 16. Juni 2017 11:52
BerlinBenz schrieb:
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> vielleicht Kosten ca.1600-2000€ ohne Besserungsgarantie.
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> nur 700-800€ natürlich auch ohne Besserungsgarantie.
"1600-2000€" zu bezahlen und dafür nicht mal eine "Besserungsgarantie" zu bekommen, ist irgendwie ein schlechtes Geschäft. Wenn ich sowas lese, werde ich aggressiv. Haben die Werkstätten heute keinen Berufsethos mehr?
Bei der Auftragsvergabe möglichst genau formulieren, was man will, am besten in zwei Stufen:
1. Ermittlung des ursächlichen Defektes und der zu seiner Beseitigung anfallenden Reparaturkosten (Kostenvoranschlag, Fehlersuchvertrag).
2. Reparatur des Defektes (Fehlerbeseitigungsvertrag).
Man wird also zunächst mal einen Reparatur-Kostenvoranschlag bestellen. Keine ungefähre und unverbindliche Schätzung! Der KVA wird kaum umsonst sein und kann es auch nicht, weil die Fehlersuche bei komplizierten Motor- oder Getriebestörungen nicht selten der größte Stundenfresser und damit auch der dominierende Kostenfaktor ist. Forenuser kennen das und es spiegelt ja auch genau den hier besprochenen Fall wider.
Hat die Werkstatt den Fehler ermittelt - oder "glaubt" sie wenigstens, hinreichend dicht dran zu sein - wird sie den Reparaturpreis bindend kalkulieren. Ist der Kunde mit den Reparaturkosten einverstanden, erteilt er den Reparaturauftrag. Bitte schriftlich beauftragen und auch das Kleingedruckte im Auftrag lesen (und verstehen, soviel Zeit muss man sich schon ausbitten), damit man hinterher nicht der Dumme ist.
Wenn der Fehler nach der Reparatur fortbesteht, hat die Werkstatt entweder nicht richtig diagnostiziert, oder nicht richtig repariert. Irgendwie logisch.
Folglich hätte die Werkstatt so oder so mangelhaft gearbeitet (mangelhaft im Sinne der geschlossenen Werkverträge) und wäre damit haftungs- und nachbesserungspflichtig. Der schwarzen Peter hätte in diesem Fall also die Werkstatt und
nicht der Kunde.
Bei voraussichtlich komplizierten Fehler kann ich nur empfehlen, am besten unter Zeugen, bei der Auftragserteilung einmal ganz gezielt den o.g. Fall anzusprechen, wie also seitens der Werkstatt üblicherweise verfahren wird, wenn nach der Reparatur der Fehler mal nicht gefunden oder behoben werden konnte. "Windige" Werkstätten riechen den Braten dann ganz schnell und beginnen dann erfahrungsgemäß, den Kunden möglichst wieder loszuwerden. Aber dann weiß man wenigstens, woran man dort ist und hat noch keinen Verlust erlitten.
Grüße, Tom
Aus Murphys unvollständiger Liste von Kampfgesetzen:
41. Wenn beide Seiten davon überzeugt sind, dass sie bald verlieren werden, haben sie beide Recht.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.06.17 11:53.