Re: Wiederherstellungswert
Datum: 23. November 2016 12:35
Gerne geschehen!
Blöderweise bekommt man in der Praxis sowieso in den allermeisten Fällen eine Teilschuld, auch wenn man völlig reinen Gewissens ist.
Stichwort Betriebshaftung / Gefährdungshaftung. Ein Punkt, den ich bis heute nicht nachvollziehen kann.
Vor Jahren bin ich mal in Dresden auf einer 4-spurigen innerörtlichen Hauptverkehrsstraße auf der linken Spur entlanggefahren. Alles völlig regelkonform.
Aus einer Seitenstraße hat sich ein Autofahrer durch die stehende Kolonne auf der rechten Spur durchgeschlängelt und ist mir in die Seite gefahren. Ich bekam 30% Mitschuld nur aufgrund der Gefährdungshaftung - auf deutsch, nur weil ich eben da entlang gefahren bin muss ich mit si einem Ereignis eben rechnen und daher 30% selber tragen.
Ich verstehe es bis heute nicht. Ist aber der Normalfall vor Gericht.
Viele Grüße Markus
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W123 230E, 05/82, ca. 73 TKM, Sommer-Hobbyauto
W124 250D, 11/89, ca. 220 TKM,
W202 C180, 07/95, ca. 120 TKM,
Honda Innova 125, ca. 12 TKM