Re: W124 EZL Dezember 1987, ab wann H-Kennzeichen?
geschrieben von:
BjörnTÜ
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Datum: 22. September 2016 14:04
Die Definition wurde genannt.
Ich meine auch, dass man das H-Kennzeichen ab dem Tag der ersten Zulassung + 30 Jahre beantragen kann, also tagesscharf. Das tönt mir auch logisch. Wenn ich am 17. Juni Geburtstag habe, feiere ich den ja auch nicht am 1. Juni und schon gar nicht am 1. Januar.
Aber da hat man immer mal wieder schon anderes gehört, möglicherweise handhaben das die Zulassungsstellen dank Föderalismus und in der Nachfolge des heiligen römischen Reiches deutscher Nationen auch unterschiedlich. Dann kann es auch sein, dass das letztes Jahr anders gehandhabt wurde als dieses.
Diese Frage würde ich also vom zuständigen Landratsamt beantworten lassen.
Die zweite Frage ist, ab wann kann man das Gutachten beim TÜV machen lassen. Logischerweise muss das vor der Ummeldung erfolgen. Ich meine, das kann man in einer gewissen Zeit vorab machen lassen. Dass man das erst einen Monat nach dem Geburtstag machen können soll, wie schwagutecs Prüfer sagt, halte ich für Unsinn. Aber auch hier hilft nur: Landratsamt fragen, wie alt das Gutachten sein darf oder auch den Prüfer deines Vertrauens fragen.
Nirgends gibts so viel Halbwissen wie bei der Zulassung und beim Abschleppen... Ich hoffe, ich konnte meines zur Wahrheitsfindung beisteuern.
Gruß
Björn
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.09.16 14:06.