Re: Und die Spielregeln haben ihren Sinn.
Datum: 24. August 2016 18:07
Wolfgang/Wien schrieb:
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> ABER in DEM Fall ist genügend Geld vorhanden um
> sich an die Spielregeln zu halten.
Interessante Auslegung von "Spielregeln".
- Die gelten also nur für den, der genug Geld hat ?
>
> Und die Spielregeln haben ihren Sinn. Was mache
> ich bei einem Reifenplatzer in dessen Folge das
> Auto in ein Buswartehäuschen kracht und 5 Leute
> niederführt, davon 2 Kinder und einer
> Querschnittgelähmt...
>
> Ein bißchen Denken bevor man Phrasen drischt
> wäre fein.
Da kommen wir doch zusammen.
Dein oben zusammenphantasierter Reifenplatzer kann auch genauso passieren, wenn das Fahrzeug innerhalb des Landkreises zum TÜV gefahren wird, wie das in den Spielregeln steht.
Dafür gibt es ja die vorläufige Deckung durch die Versicherung, die man sich in jedem Fall
vor dieser Fahrt holen muss.
Wenn dann der Reifen platzt, weil er an einem Karren montiert ist, der schon dreissig Jahre lang steht und bei dem auch keine Bremse mehr geht, dann wird sich das die Polizei, und danach ein Gutachter anschauen.
Und der Richter wird schlussendlich sagen, dass hier Fahrlässigkeit, grobe sogar, vorliegt.
Bei einem drei Jahre alten Auto aber wird er das nicht sagen.
Auch dann nicht, wenn mit diesem Auto weiter als bis zur nächsten Zulassung.. oder der
Übernächsten, im Nachbarbezirk gefahren wird.
Bleibt also die
Ordnungswidrigkeit als Risiko.
Da steht ja auch:
Für Tatbestände, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben,gibt es keine Einträge ins Fahreignungsregister.
Und in Frage kommt auch eher
Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen unverändert 50 Euro
Als der von mit oben zitierte
• ohne die erforderliche Betriebserlaubnis - 70 Euro 1 Punkt
.............
Wenn Du das anders siehst, bitteschön.
Und wenn Du das auch noch begründen kannst, dann können wir gerne weiterreden.
Sonst nicht.
Gsund blei'm !
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.08.16 18:19.