Datum: 28. Juli 2015 12:41
Hi,
diese Regel kenne ich auch so.
Wenn ich also einen Hänger hätte, der z.B. max 2,5 t GG haben dürfte,
und dann 100 kg Stützlast abziehe/nutze,
dürfte der angekoppelte Hänger mit Beladung an der Achse noch 2,1 t wiegen.
Was halt abgekoppelt (unter Nutzung des Stützrades) 2,2 t wären.
In dieser Konstellation ziehe ich 2,1 t Hängerlast, weil die 100 kg Stützlast ja vom KfZ getragen werden.
> Das zulässige Gesamtgewicht eines einachsigen
> Anhänger setzt sich zusammen aus Stützlast und
> Achslast.
> Da bei den meisten Anhängern die Achslast =
> Gesamtgewicht ist, hat man ihn u. U. mit 100 kg
> Stützlast und ausgereizter Achslast schon
> überladen.
Meine Karre und mein Motor hatten auch mit richtig fetten Hängern bisher 0,0 Probleme, ganz im Gegenteil:
Ich hatte den Eindruck, von den Fahrleistungen her können selbst bei ausgereizter Hängerlast nochmal locker 500-1000 kg mehr dran.
Keine gequälten Geräusche, kein Geknarschte, kein Gezuppel, nix.
Auch bei echt heissem Wetter mit vollem Hänger keine relevante Temperaturerhöhung am Schätzseisen (das sonst jeden Stau mit leichter Erwärmung quittiert).
Hügel auf der BAB: kein Problem.
Fährt sich 'fast' wie ohne.
Diesel mit Automatik halt.
Funzt 1A.
Vielleicht kennst Du im Hängerbetrieb ja nur Benziner mit Handschaltung?
> Zum Anderen hasste einen gültigen Führerschein
> für ein Gespann über 3,5 to?
Jo, hab' ich. BE + C1E.
CU,
Benzöl
E250T Diesel
WDB124186 / Baujahr 11-95
OM605-911 / Automatikgetriebe 722.434
Klimaanlage, 7 Sitze, Schiebedach, AHK, gesandert, ca. 460 tkm