Datum: 22. Mai 2015 09:59
Hallo!
Bei der Nachbesichtigung zu meinem Schaden kam der Gutachter der gegenerischen Versicherung auf einen um 35% niedrigeren Restwert.
Grundsätzlich muss man dieser auch nicht zustimmen, denn es liegt bereits ein Gutachten vor, dieses würde auch vor Gericht anerkannt werden, sollte es sich dann in der Verhandlung als mangelhaft erweisen wird mit Sicherheit von richterlicher Seite ein weiteres angefordert werden.
Und da kommt den Punkt, da geht Zeit ohne Ende drauf, daher habe ich es auf Raten meines Anwaltes auch zugelassen.
Nach diesem, durch den Versicherungsgutachter, ermittelten Wert hat die Versicherung dann meinen Anwalt bezahlt, dieser jedoch hat sein Honorar nach meinem Gutachten bemessen. Das entstandene Delta musste von mir getragen werden. Hier ist also Vorsicht geboten, insbesonere wenn man keine Verkehrsrechtschutz besitzt.
Für mich wäre ab diesem Zeitpunkt eine Klage vor Gericht notwendig geworden um alle Ansprüche durchsetzten zu können!
Das sind MEINE persönlichen Erfahrungungen!
Gruß
Christian
W124 200, Bj '87 Automatikgetriebe
VW Golf 3 1.4 Joker, Bj '97 5 Gang Schaltgetriebe