Re: Genau das ist das Problem...
geschrieben von:
Markus[LB]
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Datum: 24. März 2015 07:42
Hallo Andreas,
>Der TÜVer darf schreiben, was er will, die Entscheidung liegt bei
>der Zulassungsstelle.
Bei uns schreibt der TÜV das nicht einmal mehr auf, Landratsamt schickt einem zum TÜV und TÜV schickt wieder zurück zum Landratsamt. Wenn der Landrat nicht will...
>Wenn die nicht wollen, wird es anstrengend, du hast einen Anspruch
>auf ein kleines, passendes Kennzeichen, wenn der Umbau am Fahrzeug
>unverhältnismäßig aufwändig wäre (so ab 150 Euro oder so).
So ab 5-10 % vom Fahrzeugwert stand da mal im Raum. Das sind dann häufig mehr als nur 150€. Außerdem gibt es angeblich so leuchtende Kennzeichenrahmen die man dann über dem Kennzeichenausschnitt befestigen kann. Jedenfalls erzählt das TÜV und Landratsamt.
>Dann gilt es, die entsprechende Vorschrift zu ergooglen, du bist
>nicht der Erste mit dem Problem.
Das kannst Du abkürzen. In Google steht viel Mist.
Wenn man sich zu stark herumärgern muss mit dem Landratsamt dann beschwert man sich gleich beim Regierungspräsidium, dann kommt Bewegung in die Sache.
Ich habe daraufhin zwar kein passendes Kennzeichen bekommen, aber wenigstens eines das mit 7° Winkel in den USA Kennzeichenausschnitt passt. Den Rahmen dafür habe ich mir halt selbst gebaut. Die Kennzeichenbeleuchtung ist zwar damit nicht ganz vorschriftsmäßig, aber der TÜV hat das so abgesegnet... Witzig wird das erst in 8 Jahren wieder, wenn es dann um das H-Kennzeichen geht. Dann wird es mit einem "normalen/verkürztem" Kennzeichen definitiv nichts mehr...
Die größte Unverschämtheit ist halt, dass bei uns im Landkreis sehr viele Fahrzeuge mit dem ganz kleinen Kennzeichen herum fahren.
Gruß Markus
PS: Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug auch mit dem kleinen Kennzeichenausschnitt das Werk verlassen hatte. Die USA Kennzeichenmulde darf keinesfalls "Nachgerüstet" sein, dann muss man wieder "Zurückrüsten"...