Re: Eintragung / Problem kleines Kennzeichen hinten US-Modell
geschrieben von:
Andreas
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Datum: 23. März 2015 18:06
Hallo,
der Eintrag im Schein kommt vom TÜV, der stellt den maximalen Platz im Rahmen der Vollabnahme fest.
> BAUARTBED.PL.F.HINT.KENNZ.MAX.340x160MM
Kennzeichen mit beliebiger Größe gibt es aber nicht, das führt zu Kennzeichen, die noch kleiner sind als Platz ist.
> (GGF.HINT.KENNZ.NUR NACH 1D MÖGL.;DANN AUSN.GEN.V.§10 FZV I.V.M. ANL .4 ABSCHN.1 NR1 FZV ERFORD.)
Da wußte es der TÜVler besser als die Zulassungsstelle. Das ist die Bezeichnung der Ausnahmegenehmigung, die die Zulassungsstelle ausstellen muß/soll/darf. Je voller das Kuchenblech, desto kleiner das Kennzeichen. Am meisten passt auf das kleinste, zulässige Schild: 255 x 130 mm (verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen).
> Für die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle neu, für den Chef dort problematisch da ich keine Ausnahmegenehmigung habe (habe ich nicht? Wozu steht das dann im Schein?)
Der TÜVer darf schreiben, was er will, die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle. Wenn die nicht wollen, wird es anstrengend, du hast einen Anspruch auf ein kleines, passendes Kennzeichen, wenn der Umbau am Fahrzeug unverhältnismäßig aufwändig wäre (so ab 150 Euro oder so). Dann gilt es, die entsprechende Vorschrift zu ergooglen, du bist nicht der Erste mit dem Problem.
Oft haben kleine Nebenstellen aber schlicht keine Ahnung, dann sollen sie bei der nächst größeren Zulassungsstelle fragen. Die Ausnahmegenehmigung ist ein separater Zettel und wird von der Zulassungsstelle ausgestellt.
> Hat hier jemand so eine tolle Genehmigung
Habe ich, nennt sich "Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 der Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (STVZO)" Zwei Buchstaben, zwei Zahlen und das Saisondingsbums.
Gruß
Andreas
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.15 18:08.