Datum: 16. Juli 2014 13:08
Selbst bei 50€ würde ich meinen Anwalt nach nem Unfall anrufen, am besten noch vor der Polizei!
Eigener Gutachter ist sowieso klar, nur muss die Gegnerische Versichrung das nicht unbedingt gleich akzeptieren! Meines hatte deren Gutachter als Witz bezeichnet! Die bestanden nämlich, wider der Rechtslage, auf ein Gegengutachten. Mein Anwalt willigte ein um die Reperatur nicht noch weiter zu verzögern, meine Nutzungsausfallentschädigung war enorm.
Ich war am Ende gerade mal17€ unter der 130% Grenze, gut war auch der ermittelte Restwert von nur 50€ wäre es ein Totalschaden geworden.
Gruß
Gruß
Christian
W124 200, Bj '87 Automatikgetriebe
VW Golf 3 1.4 Joker, Bj '97 5 Gang Schaltgetriebe