Re: Nachbarn vs. "Mitbewohner".
Datum: 13. April 2014 10:40
BBruns schrieb:
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> Nachbarn entfernen hilft weitreichender.
Günter schreibt ja eingangs von "Mitbewohnern".
Und darin liegt ein feiner, aber nicht unerheblicher Unterschied:
Mitbewohner, aka Miteigentümer können dir, gem.
Wohnungseigentumsgesetz das Leben vergällen.
Gründlich, und wg. jedem Fliegenschiss.
Weitaus mehr noch als "Nachbarn".
So letztlich auch im genannten Beispiel.
- Es ist ja auch "ihr" Besitzstand, der durch solchermassen frevelhaftes Tun in der Substanz beschädigt wird.
Und re: "Nachbarn entfernen". Von denen kann man sich notfalls durch Umzug entfernen.
Anders ist das bei Miteigentümern, siehe obiges .pdf
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
Da hilft dann in der Tat nur noch eine
"Scheidung auf Italienisch".
justmy,
franz
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.04.14 10:46.