Datum: 06. April 2021 18:41
Hallo,
Die StVZO sagt:
"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
Also wie etwa hier:
Meine Reifen sehen (zumindest zwei von denen) sehen so aus:
Wie ist das gesetzestechnisch und TÜV-technisch zu beurteilen? Ist das noch als grün zu beurteilen, wenn auf den Reifenflanken keinerlei Profil mehr zu sehen ist`?
Und noch ein P.S: Hat man das in der StVZO mal geändert. Hieß es nicht früher an "allen Stellen"?
Vielen Dank und viele Grüße
Dirk